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BGH, 07.02.1952 - 3 StR 1029/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34
Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher …
Auszug aus BGH, 07.02.1952 - 3 StR 1029/51
Diese Prüfung ist aber unerlässlich zu der Klarstellung, ob es Gelegenheitsverbrechen waren oder ob die Taten, insbesondere die jetzt abzuurteilende Tat, jeweils auf einem den Begriff der Gewohnheit rechtfertigenden Zug des inneren Wesens des Täters beruhten und ob hiernach ein Hang zur Wiederholung von erheblichen Rechtsbrüchen besteht (RGSt 68, 149 [154]). - RG, 13.05.1937 - 3 D 243/37
1. Zum Begriffe der Steuerhinterziehung, namentlich auch derjenigen, die im …
Auszug aus BGH, 07.02.1952 - 3 StR 1029/51
Der Senat hält an den hierzu vom Reichsgericht entwickelten Grundsätzen (RGSt 71, 216 und 69, 12) fest. - RG, 20.11.1934 - 1 D 1222/34
1. Wann erfordert die öffentliche Sicherheit nach dem § 42 b StGB. die …
Auszug aus BGH, 07.02.1952 - 3 StR 1029/51
Der Senat hält an den hierzu vom Reichsgericht entwickelten Grundsätzen (RGSt 71, 216 und 69, 12) fest. - RG, 01.10.1934 - 5 D 70/34
Kann die Revision auf den Ausspruch über die Sicherungsverwahrung beschränkt …
Auszug aus BGH, 07.02.1952 - 3 StR 1029/51
Die Revision des Angeklagten, die lediglich die fehlerhafte Anwendung des § 20 a StGB angreift, also zulässigerweise auf die Straffrage beschränkt ist (RGSt 68, 385 [390]), hat Erfolg.