Rechtsprechung
   BGH, 07.02.1952 - 3 StR 1029/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,2320
BGH, 07.02.1952 - 3 StR 1029/51 (https://dejure.org/1952,2320)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1952 - 3 StR 1029/51 (https://dejure.org/1952,2320)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1952 - 3 StR 1029/51 (https://dejure.org/1952,2320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,2320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 07.02.1952 - 3 StR 1029/51
    Diese Prüfung ist aber unerlässlich zu der Klarstellung, ob es Gelegenheitsverbrechen waren oder ob die Taten, insbesondere die jetzt abzuurteilende Tat, jeweils auf einem den Begriff der Gewohnheit rechtfertigenden Zug des inneren Wesens des Täters beruhten und ob hiernach ein Hang zur Wiederholung von erheblichen Rechtsbrüchen besteht (RGSt 68, 149 [154]).
  • RG, 13.05.1937 - 3 D 243/37

    1. Zum Begriffe der Steuerhinterziehung, namentlich auch derjenigen, die im

    Auszug aus BGH, 07.02.1952 - 3 StR 1029/51
    Der Senat hält an den hierzu vom Reichsgericht entwickelten Grundsätzen (RGSt 71, 216 und 69, 12) fest.
  • RG, 20.11.1934 - 1 D 1222/34

    1. Wann erfordert die öffentliche Sicherheit nach dem § 42 b StGB. die

    Auszug aus BGH, 07.02.1952 - 3 StR 1029/51
    Der Senat hält an den hierzu vom Reichsgericht entwickelten Grundsätzen (RGSt 71, 216 und 69, 12) fest.
  • RG, 01.10.1934 - 5 D 70/34

    Kann die Revision auf den Ausspruch über die Sicherungsverwahrung beschränkt

    Auszug aus BGH, 07.02.1952 - 3 StR 1029/51
    Die Revision des Angeklagten, die lediglich die fehlerhafte Anwendung des § 20 a StGB angreift, also zulässigerweise auf die Straffrage beschränkt ist (RGSt 68, 385 [390]), hat Erfolg.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht